Schallschutz ist nicht nachrüstbar.

Planen Sie den erhöhten Schallschutz von Anfang an ein!

Es gibt spezifische Situationen, in denen die Messung der Schalleistung gegenüber anderen Methoden vorgeschrieben ist oder stark bevorzugt wird.

Bei Industrieanlagen und Typengenehmigungen schreiben die Vorschriften explizit den Nachweis des Schalleistungspegels vor. Mit dem Schalleistungspegel können verschiedene Anlagen, Maschinen und Geräte unabhängig von den Umgebungsbedingungen verglichen werden. Solche feldunabhängige Vergleiche sind nur mit der Schalleistung mit der die gesamte abgestrahlte akustische Energie gemessen wird, möglich.

Je nach Fall, muss die Schallleistung nach unterschiedlichen genormten Verfahren nachgewiesen werden.

Für eine komplexe Abfüllmaschine nuss zur Zulassung im Ausland der Schalleistungspegel nach Norm nachgeweisen werden. Dazu wird die Schallleistung der Maschine in der Montagehalle des Schweizer-Herstellers gemessen.

Das Volumen der Montagehalle betrögt 5070 m3, die mittlere Nachhallzeit 2.1 s und der Pegel des Grundgeräusches 46 dBA.—. Die Dimensionen des virtuellen Kubus um die MAschine betragen 21.14 m x 8.41 m  x 4.46 — Bedingungen und denen mit üblichen Schalldruckmessungen keine brauchbaren Ergebnisse erzielt werden können.

Mit den Ergebnissen der Schalleistungsmessung kann feldunabhängig zuverlässsig eruiert werden, ob in der Industriehalle des Endkunden im Ausland die geltenden Gesundheitsvorschriften eingehalten sind.