Schallschutz ist nicht nachrüstbar.
Planen Sie den erhöhten Schallschutz von Anfang an ein!
Heizung, Lüftung, Klimatisierung (HVAC) und vergleichbare Anlagen unterliegen der Lärmschutzverordnung (LSV) sowie weiteren branchenspezifischen Regelwerken. In erster Linie werden die Emissionen, welche die Schnittstellen solcher Systeme ind die Nachbarschaft abgeben fokussiert.
Unabhängig davon, gilt die sia 181 – Schallschutz im Hochbau zum Schutz vor Immissionen von Schall und Erschütterung (Vibration) im Gebäudeinnern, welche immer einzuhalten sind. Davon ausgenommen sind einzig Einfamilienhäuser.
sia 181:2020 – Schallschutz im Hochbau:
2.2 Anforderungsstufen.
2.2.1 Die Mindestanforderungen gewährleisten bei üblicher Nutzung einen Schallschutz zur Verhinderung erheblicher Störungen.
Mit Normen sind in der Regel die Mindestorderungen festgelegt.
Für Wärmepumpen ist die Vorgehensweise identisch wie bei HVAC und Feuerungsanlagen, repektive den Kaminen. Im Fall mehrerer Nutzungseinheiten, muss der Nachweis für Bauten in welche Anlage eingebaut wird mitberücksichtig werden, nicht aber in der eigenen Nutzungseinheit im Einfamilienhaus.
Zur Beurteilung gelten für Nachweise entsprechend der geltenden Regelwerke immer die Werte der stärksten Immission, also die schlechtesten Werte bei den betroffenen lärmempfindlichen Räumen.
Es gibt unterschiedliche Regelwerke, Normen und Richtlinien für höhere Ruheansprüche oder besondere Nutzung. Nur so können klare, für einen Vertrag quantifizierbare Verhältnisse, für den gewünschten Schallschutz geschaffen werden.
Ein HVAC System wurde vollständig saniert. Bevor die Baubewilligung dazu erteilt wird, verlangen die Behörden einen Schallschutznachweis nach LSV. In den meisten Fällen kann dieser mit der nötigen Dokumentation rechnerisch erbracht werden.
Daas Gleiche gilt für die Installation von Wärmepumpen. Die zuständiigen Behörden verlangen ebenso eine Dokumentation mit Schallschutznachweis.
Nebst dem Immsionswerten werden von den Behörden weitere Aspekte mitberücksichtigt. Unabhängig davon, sind für die Aggregate welche cih in der Baute befinden die Vorschriften für den Schallschutz nach sia 181 – Schallschutz im Hochbau zu berücksichtigen. Je nach Aggregat, und dass gilt auch solche an der Aussenseite, sind Erschütterungen und damit verbunden sekkundär abgestrahlter Körperschall auch zu berücksichtigen.






