Schallschutz ist nicht nachrüstbar.
Im Bestand, lohnt es sich den passenden Schallschutz bei Umbauten, richtig einzuplanen.
Bei älteren und auch neueren Bauten, ist der vorhandene Schallschutz oft grenzwertig. Es gibt allerdings weitere Faktoren, welche das Ergebnis über den Schallschutz hinaus deutlich beeinflussen und kostenrelevant sind.
Wird umgebaut oder saniert, kann sich der resultierende Schallschutz sogar deutlich verschlechtern. Werden Bauteile im Bestand mit neuen Bauteilen verbunden, und dass betrifft auch den Innenausbau, können unerwartete Effekte auftreten.
Werden alte mit neuen Bauteilen verbunden, und dass gilt auch beim Innenausbau, können unerwartete Effekte auftreten.
Lärm am Arbeitsplatz ist nicht nur bei gehörschädigender Lautstärke in Industierhallen ein Problem. Mit der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, werden Anforderungen des Gesundheitsschutzes, Beleuchtung, Raumklima, Lärm und Vibrationen. Die Wegleitung gilt für jede Art von Arbeitsplatz, also auch im Büro. Die SUVA ist Kontroll- und Vollzugsorgan und hat Verfügungsgewalt
Der Akustiker empfiehlt eine Betrachtung über die statistische Akustik hinaus, und zwar verbunden mit allen Faktoren, welche die Arbeitsplatzqualität generell beeinflussen. Zusätzlich müssen auch sicherheitstechnische, ergonomische, ästhetische und wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt werden.
Auf drei Stockwerken einer Geschäftsbaute eines Grossbetriebs, befinden sich offene Bürolandschaften mit verschiedenen Abteilungen. Die Mitarbeitenden klagen über Lärm und gegenseitiger Störung, insbesondere zwischen verschiedenen Abteilungen offener Bürolandschaften.
Das Anforderungsprofil der Geschäftsleitung verlangt beim ersten Beispiel:
- An der Transparenz und den Verkehrswegen, darf sich nichts ändern.
- Des Weiteren werden nur türlose Konzepte mit freien Wegen akzeptiert.
- An der Anordnung von Möblierung und Arbeitsplätzen darf nichts geändert werden.
- An Lichtverhältnissen und Klimatisierung darf nichts verändert werden.
- Innerhalb der einzelnen Abteilungen, respektive Arbeitsgruppen, muss die Kommunikation uneingeschränkt möglich sein.
- Die visuelle Kommunikation und Präsenzkontrolle, muss zwischen den Abteilungen wie bisher möglich sein.
- Der Lärmpegel muss so gesenkt werden, dass konzentriertes Arbeiten während des Arbeitstags, ohne Anstrengung und stressfrei möglich ist.
Bei zweiten Beispiel wurde Geräuschpegelsenkung, Vertraulichkeit und Diskretion verlangt:
- Die Nachhallzeit ist kürzer als nach Norm verlangt. Das führt zu einer unerwünschten Erhöhung der Sprachverständlichkeit im ganzen Raum und schafft dadurch zusätzliche Probleme.
- Die ungleichmässige, deckenlastige Montage der Absorption führt dagegen stark reflektierende schallharte Wände und Fensterfronten bewirken, dass der Raum trotz starker Bedämpfung sehr laut ist.
- Mit starken, harten Reflexionen durch Wände, Fenster und Möblierung, in Kombination mit der zu kurzen Nachhallzeit verunmöglicht die nötige Diskretion und Vertraulichkeit — weder am Telefon noch am Kundenschalter.
- Erschwerend ist die dichte Möblierung, ausserdem dass sich eine Vielzahl der Arbeitsplätze direkt an der Wand oder Fensterfront und somit in der akustischen Druckzone befindlichen.
Im ersten Beispiel, ist die bauteilaktivierte Decke zu berücksichtigen. Es besteht keine Möglichkeit zur Akustikkonditionierung, ohne Nachteile für das Raumklima.
Im zweiten Fall ist die Deckenabsorption überdimensioniert — die gemessene Nachhallzeit ist für ein Tonstudio geeignet. Durch die nur auf Ästhetik ausgerichtete und daher ungünstige Platzierung, werden unerwünschte Reflexionen über die Wände und die Decke intensiv durch den ganzen Raum geleitet. Weitere konventionelle Absorption kann das Problem nicht lösen. Einerseits wegen der Fensterfront die frei bleiben muss und andererseits, weil zusätzliche Absorption die Sprachverständlichkeit durch den ganzen Raum, weiter erhöht.
In beiden Fällen wird mit raumhohen Schallschirmen mit Kantenabsorbern, die visuelle Transparenz, die Verkehrswege. Licht und Klimatisierung erhalten. Die unerwünschte Schallweiterleitung durch den ganzen Raum und über die Abteilungen hinweg, sehr deutlich reduziert. In beiden Fällen wird der Geräuschpegel reduziert, Vertraulichkeit und Diskretion erhöht — die Qualität der Arbeitsumgebung wird nachhaltig verbessert.
Im ersten Beispiel sind entlang der Raummitte mehrere türlose Besprechungszellen so platziert, dass sie einerseits Schall gegenseitig abschirmen und andererseits die offenen Seiten, nicht direkt in die seitlichen Arbeitsflächen einstrahlen können. Trotz türlosem Konzept, sind Diskretion und Vertraulichkeit gewährleistet.
Der Raumakustiker plant, über die rein statistische Raumakustik und Akustik-Konditionierung hinaus — die jeweilige Geschäftsleitung und die Mitarbeitenden sind vom Ergebnis überzeugt. Beim ersten Beispiel funktioniert das Konzept unverändert gut, als nach einigen Jahren durch Arbeitsplatzverdichtung, die Belegung in den einzelnen Abteilen sukzessive erhöht wird, sodass keine zusätzlichen Akustikmassnahmen erforderlich wurden.
Bei grossen Installationen wird meist verlangt, dass der Betrieb nicht für längere Zeit unterbrochen werden darf. Durch die ausgeklügelte Planung wird dem Kundenwunsch vollumfänglich entsprochen: Am Freitagmorgen fahren die Lastwagen vom Zoll, direkt vor das Haus. Bis zum Mittag, werden die Teile mittels Kran auf das einzurichtende Stockwerk geladen und zur Installation vorbereitet. Die Mittarbeitenden des entsprechenden Stockwerks, gehen am Freitagmittag etwas früher ins Wochenende. Hausdienst und IT schaffen Platz für die Montage. Am Montagmorgen zu Arbeitsbeginn, finden alle den gewohnten Arbeitsplatz so vor, wie sie ihn am Freitagmittag verlassen hatten. Die Vorgehensweise bewährte sich wiederholt und immer zur vollen Zufriedenheit der Kundschaft.






