Bauakustik
Die Bauakustik setzt sich mit der Auswirkung der baulichen Gegebenheiten auf die Schallausbreitung zwischen Räumen respektive zwischen dem Rauminneren und der Aussenwelt auseinander. Im Wesentlichen beschäftigt sie sich mit der Luftschall- und der Körperschallübertragung von und durch Bauteile. Der Schutz vor Innen- und Aussenlärm ist in der SIA 181, Schallschutz im Hochbau, geregelt. Die Anforderungen an den Schallschutz kann Tabellen entnommen werden. Dabei wird die Lärmempfindlichkeit, also der Grad der Störungsanfälligkeit eines Raums, in drei Stufen (gering, mittel und hoch) unterteilt. Der Grad der Störung durch Innen- und Aussenlärm, also die Störquelle, wird in vier Stufen (klein, mässig, stark und sehr stark) eingeteilt.
Schallschutz
Der Schallschutz ist in der LSV, Lärmschutzverordnung, der Eidgenossenschaft geregelt. Die Verordnung soll vor schädlichem und lästigem Lärm schützen. Dazu gehören Strassen, Eisenbahnanlagen, Flugplätze, Anlagen der Industrie, des Gewerbes und der Landwirtschaft. Aber auch Sportlärm (Skatebordanlagen, Fussballplätze etc.), Lärm von Restaurants, Gartenwirtschaften, Discos usw.) und Schiesslärm. Schallschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Er ist notwendig, weil Lärm die Gesundheit gefährdet. Er führt zu Stress, zur Schädigung des Herz-Kreislauf-Systems, zur Schädigung des Immunsystems und im Extremfall zu Schädigung des Gehörs (Lärmbedingte Schwerhörigkeit oder gar Taubheit). Lärmgutachten mit Lärmprognosen gehören zu den Grundlagen einer Baubewilligung. Lärmmessungen nach LSV dienen der Erfassung und Verifizierung von Lärmimmissionen.
